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Mängelgewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf – Die Beweislastumkehr zugunsten von Verbrauchern -

Die Mängelgewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf bleibt eines der streitträchtigsten Gebiete des Verkehrsvertragsrechts. Von zentraler Bedeutung ist dabei die gesetzliche Beweislastumkehr des § 477 BGB, die Verbraucher innerhalb des ersten Jahres nach Fahrzeugübergabe erheblich schützt.