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Providerwechsel: Bei Umzug zahlt Kunde auch ohne Leistung drei Monate weiter

Wer einen Vertrag für Kabel- oder Internetfernsehen abschließt, bindet sich oft über viele Monate. Was aber, wenn er nach einem Wohnungswechsel von seinem Anbieter gar nicht mehr versorgt werden kann? Dann gilt ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beginnt aber erst mit dem Tag des Umzugs. Manch ein Kunde zahlt also drei Monate weiter, ohne eine Leistung zu erhalten.