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Gericht: Sicherstellungen bei «Zeit» teils rechtswidrig | Nau.ch

Der Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat zuletzt durch die Sicherstellung von Interview-Aufzeichnungen der «Zeit» weitere Schlagzeilen verursacht – nun hat das Gericht seine Entscheidung teils revidiert. Das Landgericht Hamburg hob Teile seines eigenen Durchsuchungsbeschlusses auf und erklärte das Einziehen mehrerer Aufnahmen für rechtswidrig. Für den Prozess seien nur Tonaufnahmen der mutmasslich geschädigten jüngeren Tochter relevant, argumentierte es dabei. «Die vorläufige Sicherstellung der Tonaufzeichnungen die ältere Tochter betreffend hat die Kammer vor diesem Hintergrund für rechtswidrig erklärt», heisst es in der Pressemitteilung. Damit reagierte die Kammer auf eine Beschwerde des «Zeit»-Verlags.