Vernichtungsverbot für Textilien und Schuhe tritt in Kraft | Börsen-Zeitung
Vom 19. Juli an gilt das EU-Vernichtungsverbot der Ökodesign-Verordnung (ESPR). Große Unternehmen dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe dann nicht mehr vernichten. Doch Ausnahmen und Vollzugsdefizite der EU-Regelung werfen Fragen auf.