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Digitaler Vertragsvollzug beschlossen: Was auf Immobilienverwaltungen zukommt - VDIV NRW

(06/2026) Der Bundestag hat das Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen beschlossen. Ziel ist es, den bislang teilweise papiergebundenen Austausch zwischen Notariaten, Gerichten, Behörden und Finanzverwaltung schrittweise zu digitalisieren und damit Verfahren zu beschleunigen. Künftig sollen Informationen und Dokumente im Rahmen des Vertragsvollzugs elektronisch übermittelt werden können. Für die Kommunikation mit Behörden ist die Infrastruktur des Elektronischen...