Fristlose Kündigung: Abwerben von Kollegen: Fristlose Kündigung | AA - Arbeitsrecht aktiv | juris
Die außerordentliche Kündigung eines ArbN wegen des Vorwurfs, Kollegen zugunsten eines Konkurrenten abgeworben zu haben, ist mangels vorheriger Abmahnung unverhältnismäßig. Selbst ein unterstelltes gezieltes …