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Indexmiete: Was bisher gilt und was die Mietrechtsreform 2026 ändern soll

Bei einem Indexmietvertrag ist die Entwicklung der Miete an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Steigen die Verbraucherpreise, kann auch die Miete entsprechend erhöht werden. Der Gesetzentwurf „Miete II“ soll starke Erhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten begrenzen. Vorgesehen ist eine Drei-Prozent-Grenze, oberhalb der nur noch die Hälfte der weiteren Indexsteigerung berücksichtigt werden darf.

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