Kurzzeitvermietung: Diese Änderungen bringt die Mietrechtsreform 2026 | immowelt
Für die Vermietung von Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch gibt es bislang keine feste gesetzliche Höchstdauer. Der Gesetzentwurf „Miete II“ soll das ändern: Vorgesehen sind eine Regelgrenze von sechs Monaten, ein besonderer vorübergehender Bedarf und eine Verlängerungsmöglichkeit auf insgesamt acht Monate. Noch ist die Reform nicht in Kraft.