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Kurzzeitvermietung: Diese Änderungen bringt die Mietrechtsreform 2026 | immowelt

Für die Vermietung von Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch gibt es bislang keine feste gesetzliche Höchstdauer. Der Gesetzentwurf „Miete II“ soll das ändern: Vorgesehen sind eine Regelgrenze von sechs Monaten, ein besonderer vorübergehender Bedarf und eine Verlängerungsmöglichkeit auf insgesamt acht Monate. Noch ist die Reform nicht in Kraft.

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