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Datenschutz und Leistungs- und Verhaltenskontrolle - keine erzwingbare Mitbestimmung des Betriebsrats? - Mittelstand Cafe

Der Betriebsrat hat keine erzwingbaren Mitbestimmungsrechte im Hinblick auf gesetzliche Regelungen zum Datenschutz, die vom Arbeitgeber einzuhalten sind. (Hess. Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 05. Dezember 2024 - 5 TaBV 4/24; Orientierungssatz des Verfassers) Die Arbeitgeberin gehört zu einer weltweit agierenden Unternehmensgruppe, die die Lagerung und Auslieferung online bestellter Waren vornimmt. Bei der Arbeitgeberin sollte schrittweise ein IT-System eingeführt werden, das

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