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Christian Ulmen unterliegt vor Gericht weitgehend gegen den "Spiegel". | turi2

Auslegungssache: Das Landgericht Hamburg entscheidet im Rechtsstreit zwischen Schauspieler Christian Ulmen und dem "Spiegel" im Wesentlichen gegen Ulmen, teilt der "Spiegel" in eigener Sache mit. Die Hamburger Richter erlauben die Berichterstattung über den Verdacht, Ulmen habe von Dritten erstellte Deepfakes seiner Ex-Frau Collien Fernandes verschickt. Dafür liege "der notwendige Mindestbestand an Beweistatsachen" vor, so das Gericht. Der Verdacht, Ulmen habe selbst Deepfake-Videos hergestellt, werde laut der Pressekammer im "Spiegel"-Artikel nicht erweckt. Ulmens Anwalt Simon Bergmann kontert, die Entscheidung des Gerichts sei "rechtsfehlerhaft und in weiten Teilen nicht nachvollziehbar". Die Einschätzung entspreche "nicht dem allgemeinen Leserverständnis", da es im Artikel und der Folgeberichterstattung auch um Deepfakes ging. Das Magazin darf laut Gericht zudem über Vorwürfe körperlicher Gewalt und schwerer Bedrohung schreiben und aus einer E-Mail von Ulmen an seinen Anwalt zitieren. Auch in diesen Aspekten widerspricht Bergmann den Richtern. Bezüglich eines strittigen Punkts zu Ulmens Erscheinen vor einem spanischen Gericht gibt die Pressekammer ihm Recht. Ulmen muss 13/15 der Verfahrenskosten tragen. Anwalt Bergmann kündigt an, gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde einzulegen und den Fall vor das Hanseatische Oberlandesgericht zu bringen. lto.de, gruppe.spiegel.de, spiegel.de, x.com/schertzbergmann

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