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Ulm 5: Entlastendes wird nicht ermittelt. Einseitiger Ermittlungseifer der Staatsanwaltschaft | Lebenshaus Schwäbische Alb

Am 1. Juli 2026, dem 9. Prozesstag im Strafverfahren gegen die sogenannten Ulm 5, gaben Polizei und die Generalstaatsanwaltschaft freimütig zu, entlastende Tatsachen nicht ermittelt zu haben. Als erster Zeuge in diesem Prozess wurde ein Beamter des LKA Baden-Württemberg befragt, der als sogenannter Hauptsachbearbeiter die polizeilichen Ermittlungsergebnisse zusammengestellt hatte. Er gab zu Protokoll, nach Rücksprache mit Oberstaatsanwalt Stengel keine Ermittlungen hinsichtlich...