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Soll- oder Ist-Besteuerung - Wahlmöglichkeit - Handelskammer Hamburg

In der Umsatzsteuer gilt grundsätzlich das Prinzip der Soll-Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Unternehmer können aber unter bestimmten Voraus­setzungen die Ist-Besteuerung bean­tragen. Die Ist-Besteuerung hat den Vor­teil, dass die Umsatzsteuer erst dann abzuführen ist, wenn die Kunden ihre Rechnung bezahlen.