Weil sie in der Reha nicht „oben ohne“ schwimmen durfte: „Nichtbinärer“ Person Anspruch auf Schadensersatz zugesprochen - Apollo News
Eine „nichtbinäre“ Person hat laut einem Gerichtsurteil Anspruch auf Schadensersatz, weil sie in einem Rehazentrum nicht „oben ohne“ schwimmen durfte.