WhatsApp-Vertrag: OLG Frankfurt setzt klare Annahmefrist von vier Wochen - Rundschau Online
Ein per Messenger verschicktes Vertragsangebot ist nicht unbegrenzt gültig. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Annahmefrist von vier Wochen gilt, vergleichbar mit E-Mails oder SMS.