Unterlassungsanspruch bei Datenübermittlung an Drittanbieter grundsätzlich möglich
Ein Klick im Online-Shop, und die IP-Adresse wandert unbemerkt an Drittanbieter in einer „Cloud-Lösung“ – ohne Einwilligung des Kunden. Die DSGVO selbst kennt für solche Fälle keinen Weg, das künftig zu stoppen, wenn keine Löschung verlangt wird. Ob deutsches Recht dennoch weiterhilft, musste der Bundesgerichtshof nun klären.