Vergabebeschleunigungsgesetz | Entlastung für die Praxis?
Zum 01.07.2026 tritt das Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft. Öffentliche Vergabeverfahren in Deutschland sollen durch reduzierte Nachweispflichten, verschlankte Vergabeunterlagen und erhöhte Wertgrenzen einfacher, schneller und digitaler gestaltet werden. Doch gerade im Bereich der Beschaffung von Medizinprodukten gelten besondere Regeln.