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Supervision im richterlichen Ehrenamt

In einem einführenden Impulsreferat stellen Supervisor:innen, mit denen die DVS-BW eine Vereinbarung getroffen hat, das Angebot der Supervision und des Coachings vor. Dabei geht es um Fragen wie: Was ist Supervision und wie kann sie unterstützen? Welche Formen der Supervision gibt es und wie ist die Vertraulichkeit gewährleistet? Darüber hinaus wird die Möglichkeit vorgestellt, eine Supervisionsgruppe für mehrere Sitzungen zu bilden und in einem geschützten Rahmen belastende Erfahrungen gemeinsam zu reflektieren. Ziel ist es, interessierten Schöff:innen die Möglichkeit zu eröffnen, Supervision gezielt zu nutzen, um Belastungen besser zu bewältigen, eigene Ressourcen zu stärken und im richterlichen Ehrenamt gesund und handlungsfähig zu bleiben. Anmeldung bis zum 14.10.2026 an monika.gaiser@schoeffen-bw.de. Bitte geben Sie Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Tätigkeit am Amts- oder Landgericht sowie eine Telefonnummer an.