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Dürfen wir auch das Original-Biologikum abgeben? - DeutschesApothekenPortal

Wir sind uns noch etwas unsicher, wie wir Biologika-Rezepte seit dem 1. April 2026 korrekt beliefern. Uns liegt eine Verordnung über „PONLIMSI 60 mg Injektions­lösung i. e. Fertig­spritze 1 St.“ zulasten der AOK Nieder­sachsen vor. Zurzeit zeigt uns unser EDV-System viele Rabatt­verträge über ver­schiedene Produkte an. Auch das Original Prolia ist mit dabei. Dürften wir dann auch Prolia abgeben? Gilt auch bei Bio­logika, dass alle im Rabatt­vertrag ange­führten Produkte gleich­wertig sind und frei unter diesen ausge­wählt werden darf?