Dürfen wir auch das Original-Biologikum abgeben? - DeutschesApothekenPortal
Wir sind uns noch etwas unsicher, wie wir Biologika-Rezepte seit dem 1. April 2026 korrekt beliefern. Uns liegt eine Verordnung über „PONLIMSI 60 mg Injektionslösung i. e. Fertigspritze 1 St.“ zulasten der AOK Niedersachsen vor. Zurzeit zeigt uns unser EDV-System viele Rabattverträge über verschiedene Produkte an. Auch das Original Prolia ist mit dabei.
Dürften wir dann auch Prolia abgeben? Gilt auch bei Biologika, dass alle im Rabattvertrag angeführten Produkte gleichwertig sind und frei unter diesen ausgewählt werden darf?