Arbeitsvertrag ohne Unterschrift: Klinik muss vier Monatslöhne bezahlen - Arbeitsrecht-Aktuell
Ein Arbeitsvertrag kann auch ohne unterzeichnete Vertragsurkunde zustande kommen. Dies illustriert der Bundesgerichtsentscheid 4A_384/2025 vom 26. Mai 2026. Eine Genfer Klinik blieb verpflichtet, einer Pflegefachfrau vier Monatslöhne von insgesamt CHF 18’240 brutto zu bezahlen, obwohl kein von beiden Parteien unterzeichneter Arbeitsvertrag vorlag.