Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Schulkindbetreuung an der Steinäcker-Schule
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG), jeweils in der geltenden Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Bodelshausen am 09. Juni 2026 folgende Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Schulkindbetreuung an der Steinäcker-Schule beschlossen: