Mietrechtsreform 2026: Was bedeutet „Miete II“ für Vermieter?
Der Gesetzentwurf „Miete II“ soll für Vermieter neue Vorgaben bei möblierten Wohnungen, Indexmieten und Kurzzeitverträgen bringen. Zugleich soll das vereinfachte Verfahren für Modernisierungen ausgeweitet werden. Die Änderungen sind Teil des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete. Noch gelten sie nicht.