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Qualifizierter Krankentransport - Kreisverband Altötting

Krankentransport, oft auch als Krankenbeförderung bezeichnet, beschreibt eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dabei meint der Begriff genauer den so genannten Qualifizierten Krankentransport. Der Krankentransport ist die medizinisch notwendige, motorisierte Ortsveränderung eines nicht akut Verletzten oder Erkrankten in einem Kraftfahrzeug, der während des Transportes der besonderen Ausstattung des Fahrzeugs oder einer Betreuung durch Fachpersonal bedarf.