ALBVVG-Regelungen bei L-Thyroxin? - DeutschesApothekenPortal
Ist es erlaubt, bei Stoffen der Substitutionsausschlussliste bei Nichtlieferbarkeit die Wirkstärke zu ändern? Verordnet sind zum Beispiel 100 Stück L-Thyroxin Aventis 50 µg und wir möchten 50 Stück 100 µg vom gleichen Hersteller abgeben.
Ist ein neues Rezept nötig oder dürfen wir das mit Sonderkennzeichen regeln?