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ALBVVG-Regelungen bei L-Thyroxin? - DeutschesApothekenPortal

Ist es erlaubt, bei Stoffen der Substitutions­aus­schluss­liste bei Nicht­liefer­barkeit die Wirk­stärke zu ändern? Verordnet sind zum Beispiel 100 Stück L-Thyroxin Aventis 50 µg und wir möchten 50 Stück 100 µg vom gleichen Hersteller abgeben. Ist ein neues Rezept nötig oder dürfen wir das mit Sonder­kenn­zeichen regeln?

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