Gemeinde Diemtigen - Mitwirkung Überbauungsordnung Nr. 29, Geschiebelagerplatz Kiley
Der Gemeinderat Diemtigen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung Nr. 29 Geschiebelagerplatz Kiley zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.