Gemeinde Diemtigen - Mitwirkung Überbauungsordnung Nr. 29, Geschiebelagerplatz Kiley
Der Gemeinderat Diemtigen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung Nr. 29 Geschiebelagerplatz Kiley zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
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